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Einsprache und Veranlagung mit uns besprechen und durchführen

Eine Einsprache kann innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Veranlagung eingereicht werden. Es ist wichtig, rechtzeitig zu handeln, um mögliche Fehler zu korrigieren und unnötige Steuerzahlungen zu vermeiden.

CHF 160 / h

  • Prüfung der Veranlagung
  • Prüfung der Steuererklärung
  • Beantragung Fristverlängerung
  • Verfassung der Einsprache
  • Vertretung gegenüber Steueramt
  • Kontrolle Steuerrechnung

Steuererkärung Services

Services rund um die Steuererklärung in der Schweiz

Ist Ihnen das Ausfüllen Ihrer Steuererklärung zu kompliziert? Kein Problem, wir lösen das für Sie. Möchten Sie einen Steuercheck oder eine Zweitmeinung für Ihre Steuern? Auch das ist bei uns möglich. Haben Sie Steuerfragen zu Ihrer Steuersituation?
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Einsprache und Veranlagung FAQ
Häufig gestellte Fragen
Eine Einsprache ist ein formaler Schritt, den Sie unternehmen können, um gegen eine Entscheidung der Steuerbehörde in Bezug auf Ihre Steuererklärung vorzugehen.

Wenn Sie mit der Entscheidung der Steuerbehörde nicht einverstanden sind und der Meinung sind, dass Ihre Steuererklärung nicht korrekt veranlagt wurde, sollten Sie eine Einsprache einlegen.

Eine Einsprache kann schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Steuerbehörde eingereicht werden. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Gründe für die Einsprache klar und präzise darlegen.

In der Regel haben Sie 30 Tage Zeit, um eine Einsprache gegen die Veranlagung Ihrer Steuererklärung einzureichen. Es gibt jedoch Ausnahmen, insbesondere wenn es um komplexe Fälle geht.

Die Steuerbehörde prüft Ihre Einsprache und entscheidet, ob Ihre Steuererklärung korrekt veranlagt wurde. Wenn Ihre Einsprache erfolgreich ist, wird Ihre Steuererklärung neu veranlagt.

Ein Treuhänder kann Ihnen bei der Einlegung einer Einsprache gegen die Veranlagung helfen, indem er Ihre Steuererklärung und die Entscheidung der Steuerbehörde überprüft und feststellt, ob eine Einsprache gerechtfertigt ist.

Die Kosten für eine Einsprache gegen die Veranlagung können je nach Umfang und Komplexität des Falls variieren und wird bei uns mit CHF 160/h verrechnet.