Tipps zum Steuern sparen für Schweizer Bürger

Steuererklärung optimieren

Steuern zu sparen ist in der Schweiz immer willkommen. Hier sind 20 wichtige Tipps, um Ihre Steuerlast zu reduzieren:

  1. Spenden: Spenden sind von den Steuern abziehbar, solange Sie die Belegnachweise haben. Einige Kantone erlauben Abzüge ohne Belege.
  2. Krankheitskosten: Selbstbehalte und andere Krankheitskosten können abgezogen werden, sofern sie 5% des Reineinkommens übersteigen.
  3. Parteispenden: Beiträge an politische Parteien sind abzugsberechtigt.
  4. Schenkungen an Konkubinatspartner: Liegenschaftserwerb in einem Kanton mit deutlich geringeren Besteuerungen ist eine Möglichkeit, um der hohen Steuerbelastung bei Schenkungen an Konkubinatspartner zu entgehen.
  5. Fremde Kinderbetreuung: Bis zu 10 000 CHF sind abziehbar, wenn Eltern Fremdbetreuungskosten für ihre Kinder tragen. Bei getrennten Eltern wird der Abzug vom sorgeberechtigten Elternteil gemacht.
  6. Unterhalt bei getrennten Eltern: Wenn getrennte Eltern Unterhaltzahlungen leisten, steht demjenigen mit dem höheren Einkommen der Kinderabzug zu. Der andere Elternteil darf den Unterstützungsabzug geltend machen.
  7. Kinderabzug: Der Kinderabzug kann auch für erwachsene Kinder in Ausbildung geltend gemacht werden. Die Alters- und Einkommensgrenzen variieren zwischen den Kantonen.
  8. Abzüge für Kinder: Der Elternteil, der den Kinderabzug geltend macht, kann auch einen Abzug für Sparzinsen und Versicherungen von 700 CHF geltend machen. Leisten beide Eltern Unterhaltszahlungen, können beide diesen Abzug vornehmen.
  9. Offene Rechnungen: Offene Rechnungen am Jahresende können als Schuld vom Vermögen abgezogen werden.
  10. Umzug: Ein Umzug wegen niedrigerer Steuerbelastung ist selten zu empfehlen, da auch Miet- und Lebenshaltungskosten sowie Arbeitsweg zu berücksichtigen sind.
  11. Heiratsstrafe: In einigen Kantonen lohnt sich die Heirat auch für Doppelverdiener, da gewisse Mehrabzüge die Steuerbelastung senken.
  12. Renovierungskosten: Renovationskosten dürfen in allen Kantonen nun auch in den ersten fünf Jahren nach dem Erwerb einer Liegenschaft abgezogen werden.
  13. Unterhalt bei Wohneigentum: Unterhaltskosten bei Wohneigentum können jährlich geltend gemacht werden.
  14. Renovationen staffeln: Renovationen auf mehrere Jahre aufgeteilt, führen unter Umständen zu einem höheren Steuervorteil aufgrund der Steuerprogression und des Grenzsteuersatzes.
  15. Vermögenssteuern mit Immobilien senken: Wer in Immobilien investiert, kann Steuern sparen, da nur der amtliche Wert als steuerbar gilt.
  16. Berufsauslagen: Berufliche Auslagen, wie zum Beispiel Weiterbildungskosten, Fachliteratur oder Berufskleidung, können von der Steuer abgesetzt werden, sofern sie beruflich bedingt sind.
  17. Pauschalabzug: In einigen Kantonen gibt es einen Pauschalabzug für Berufskosten, welcher ohne Belege geltend gemacht werden kann.
  18. AHV-Beiträge: AHV-Beiträge können von der Steuer abgesetzt werden, sofern sie nicht durch den Arbeitgeber bezahlt werden.
  19. Vorsorge: Beiträge an die berufliche Vorsorge können von der Steuer abgezogen werden. Die Höhe des Abzugs variiert je nach Kanton.
  20. Steuerberater: Ein Steuerberater kann Ihnen helfen, Steuervorteile optimal zu nutzen und so Ihre Steuerlast zu senken. Die Kosten für den Steuerberater können ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden.

Als Treuhandunternehmen können wir bei der Steueroptimierung und -planung unterstützen und Ihnen weitere Möglichkeiten aufzeigen, um Ihre Steuerlast zu senken. Gerne stehen wir Ihnen als DiDe Treuhand dafür mit unserem Know-how und unserer Expertise zur Verfügung.

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